Sie wissen nicht, wie Sie zu ambulanter Psychotherapie oder erst einmal zu einem unverbindlichen Erstgespräch kommen? Hier erkläre ich Ihnen die einzelnen Schritte:

1. Termin vereinbaren

Sie können mich gerne telefonisch (0157/34313276 donnerstags und freitags, jeweils 10:00 -12:00 Uhr), über das Kontaktformular oder per E-Mail an kontakt@psychotherapiepraxis-keller.de kontaktieren, um ein Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Ich werde mich zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Ihr Anliegen behandle ich selbstverständlich vertraulich.

2. Erstgespräch

Das Erstgespräch dient vor allem dazu, dass Sie sich einen ersten Eindruck von mir machen können und wir besprechen können, ob bei Ihnen eine ambulante Psychotherapie sinnvoll erscheint. Dabei können weitere Schritte und Termine vereinbart werden.

3. Probatorik/ weitere Termine

In den darauffolgenden zwei bis fünf Sitzungen (Probatorik) werden wir gemeinsam Hintergründe und Entstehungsbedingungen Ihres Problems herausarbeiten um dann gemeinsam Ziele und einen Behandlungsplan festlegen.

4. Therapiesitzungen

Nach der Probatorik wird in der Regel ein Antrag auf Therapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihrem Bedarf, Ihren Zielen und den Vorgaben Ihrer Krankenkasse. Üblicherweise umfasst eine Kurzzeittherapie etwa 24 Sitzungen.

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für 50 Minuten psychotherapeutisches Einzelgespräch werden 134,06 bis 167,59 Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kommen etwaige Kosten für flankierende Maßnahmen, zum Beispiel für die Erhebung einer biographischen Anamnese zum Therapiebeginn, Diagnostik, Auswertung von Testuntersuchungen und Fragebögen sowie gegebenenfalls konsiliarische Erörterungen mit behandelnden Ärzten.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

Die Kosten übernimmt meist Ihre private Krankenversicherung – abhängig von den Vertragsbedingungen. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse, wie viele Sitzungen erstattet werden. Die ersten Sitzungen werden in der Regel ohne Weiteres von privaten Krankenversicherungen übernommen. Bei flankierenden Maßnahmen kann auch manchmal eine Zuzahlung des Versicherten gefordert werden.

Für Beamt*innen zahlt die Beihilfe einen Teil der Therapiekosten. Vor Beginn muss die Behandlung beantragt werden – dabei unterstütze ich Sie gern. Die ersten Sitzungen werden in der Regel ohne weiteres von der Beihilfe übernommen.

Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen.
Dies kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie jegliche Datenübermittlung an die Krankenversicherung
vermeiden möchten.

Obwohl wir eine Privatpraxis sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung bei uns im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernehmen.

Sie haben zwei Möglichkeiten das Verfahren zu starten:

1. Sie schreiben mir eine Mail und ich sende Ihnen alle Infos zu, die Sie dazu brauchen. Sobald Sie die Unterlagen fertig haben, können Sie mir diese schicken.

2. Sie vereinbaren ein Erstgespräch (50 Min, 134,06 Euro) und wir gehen alle Schritte gemeinsam durch.

Danach stellen wir einen Antrag auf Probatorik (4 weitere Sitzungen) bei Ihrer Krankenkasse, anschließend dann einen Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie. All diese Sitzungen werden dann durch Ihre Krankenkasse übernommen.